Transparente Honorare für Ihren Erfolg
Bei Kähne & Partner legen wir Wert auf klare und faire Konditionen. Entdecken Sie unser erfolgsbasiertes Honorarmodell, das Ihnen volle Kostenkontrolle und maximale Sicherheit bietet. Wir investieren gemeinsam in die Suche nach den besten Köpfen für Ihr Unternehmen.
Unser transparentes Honorarmodell
Wir sind unbürokratisch und hands-on. Bei uns gibt es keine versteckten Gebühren oder Pauschalen. Ihre Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig. Nichts darüberhinaus.
| Leistung | Konditionen |
|---|---|
| Keine Servicekosten | Wir berechnen Ihnen keine Vorabgebühren oder versteckten Kosten für unsere Suche. |
| Erfolgsbasiertes Honorar | Ein Honorar wird nur bei erfolgreicher Vermittlung einer Fach- oder Führungskraft fällig. |
| Marktübliches Erfolgshonorar | Unser Honorar beträgt ca. 25 % der Bruttojahreszielvergütung des erfolgreich platzierten Kandidaten. |
| Kostenlose Nachbesetzung | Sollten sich die Parteien im ersten halben Jahr trennen, egal aus welchem Grund, besetzen wir die Position kostenlos nach. |
Häufig gestellte Fragen
Wieviel wird ein erfolgreiches Placement kosten?
Die Kosten für ein erfolgreiches Placement richten sich nach der Bruttojahreszielvergütung des vermittelten Kandidaten. Unser Erfolgshonorar beträgt in der Regel 25 % dieser Summe. Wir garantieren Ihnen volle Kostentransparenz von Anfang an.
Was macht Ihr Honorarmodell besonders attraktiv?
Unser Modell zeichnet sich durch vollständige Kostentransparenz und klare Leistungsbezogenheit aus. Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich sind, und keinen Cent mehr als die vereinbarten 25 % vom Bruttogehalt. Zudem bieten wir eine kostenlose Nachbesetzung innerhalb der ersten sechs Monate an, was Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt.
Wir präsentieren Kandidaten ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden
Vermittlungsbedingungen:
1. Erfolgsabhängiges Honorar
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten berechnen wir ausschließlich im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 25 % des zwischen Ihnen und dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahresgrundgehalts (ohne variable Vergütungsbestandteile) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es entstehen keine Reisekosten, Spesen, Bearbeitungsgebühren oder sonstigen Vorkosten.
2. Entstehung des Honoraranspruchs
Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages, Partnervertrages, Kooperationsvertrages oder einer sonstigen vertraglichen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem von uns vorgestellten Kandidaten.
Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach unserer erstmaligen Präsentation des Kandidaten zustande kommt.
3. Vorkenntnis
Sollte Ihnen ein von uns vorgestellter Kandidat bereits bekannt sein, ist uns dies innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Kandidatenpräsentation schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt der Kandidat als erstmals durch uns vorgestellt.
4. Vertraulichkeit
Die von uns übermittelten Kandidateninformationen sind vertraulich und ausschließlich zur internen Prüfung bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5. Zustimmung
Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung dieser Vermittlungsbedingungen kommt zwischen uns ein Vermittlungsvertrag zustande.
Erst nach Eingang Ihrer Zustimmung übersenden wir Kandidatenprofile.
Bitte bestätigen Sie die Geltung dieser Vermittlungsbedingungen kurz per E-Mail mit:
„Wir bestätigen die Geltung der Vermittlungsbedingungen und sind mit den Honorarregelungen einverstanden.“
5. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling finden nicht statt.
Finden Sie die besten Köpfe mit uns
Bereit, die richtigen Talente für Ihr Unternehmen zu gewinnen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihre Anforderungen zu besprechen.